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   VG Sigmaringen, 08.11.2013 - 2 K 2856/13   

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VG Sigmaringen, 08.11.2013 - 2 K 2856/13 (https://dejure.org/2013,32088)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08.11.2013 - 2 K 2856/13 (https://dejure.org/2013,32088)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08. November 2013 - 2 K 2856/13 (https://dejure.org/2013,32088)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 31a StVZO, § 142 Abs 1 StGB
    Fahrtenbuchauflage: Bestreiten der Zuwiderhandlung; Bestreiten des Vorsatzes i.R.v. § 142 Abs 1 StGB; Zeitspanne zwischen Verkehrsverstoß und Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zeitspanne zwischen Verkehrsverstoß und Fahrtenbuchauflage

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2013 - 2 K 2856/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 - in BVerwGE 98, 227 und in NJW 1995, 2866; Beschluss vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 - nach juris) setzt die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht voraus.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 17.05.1995 a.a.O.) liegt etwa eine nur sechsmonatige Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle.

  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2013 - 2 K 2856/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 - in BVerwGE 98, 227 und in NJW 1995, 2866; Beschluss vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 - nach juris) setzt die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht voraus.

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung ein wesentlicher Verkehrsverstoß regelmäßig bereits dann anzunehmen, wenn er nach § 40 Fahrerlaubnisverordnung in Verbindung mit der Anlage 13 zu dieser Verordnung zu einer Eintragung mit mindestens einem Punkt im Verkehrszentralregister führt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 09.09.1999 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2005 - 8 A 1893/05

    Drei Jahre Fahrtenbuch-Führen bei Nichtfeststellung des Fzg-Führers nach

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2013 - 2 K 2856/13
    Auf Feststellungen zum Vorsatz kommt es nicht an, da derartige Feststellungen die Ermittlung des Täters voraussetzen und die Fahrtenbuchauflage gerade dazu dienen soll, diese Voraussetzung in künftigen Fällen zu erfüllen (BVerwG, Beschluss vom 12.02.1980 - 7 B 179.79 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.05.2005 - 8 A 1893/05).
  • BVerwG, 12.02.1980 - 7 B 179.79

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der straßenverkehrsrechtlichen Auflage zur Führung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2013 - 2 K 2856/13
    Auf Feststellungen zum Vorsatz kommt es nicht an, da derartige Feststellungen die Ermittlung des Täters voraussetzen und die Fahrtenbuchauflage gerade dazu dienen soll, diese Voraussetzung in künftigen Fällen zu erfüllen (BVerwG, Beschluss vom 12.02.1980 - 7 B 179.79 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.05.2005 - 8 A 1893/05).
  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 11 CS 13.187

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2013 - 2 K 2856/13
    Zu einem angemessenen Ermittlungsaufwand gehört grundsätzlich die unverzügliche, d.h. regelmäßig innerhalb von zwei Wochen erfolgende Benachrichtigung des Fahrzeughalters von der mit seinem Kraftfahrzeug begangenen Zuwiderhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.10.1978 - VII C 77.74 - BayVGH, Beschluss vom 08.03.2013 - 11 CS 13.187 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2009 - 10 S 3350/08

    Fahrtenbuchauflage, sofortige Vollziehung; Streitwert bei Verfahren auf Gewährung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2013 - 2 K 2856/13
    Eine den vorläufigen Charakter des Eilverfahrens berücksichtigende Verminderung des Streitwerts gemäß der Empfehlung Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs ist nicht geboten, da in dem Fall, in dem die Behörde einem Kraftfahrzeughalter unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt, die Hauptsache im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig vorweggenommen wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.02.2009 - 10 S 3350/08 - in DAR 2009, 286).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2013 - 2 K 2856/13
    Ausreichend zur Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals ist es, dass die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 17 und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 - in VBlBW 1999, 463).
  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2013 - 2 K 2856/13
    Zu einem angemessenen Ermittlungsaufwand gehört grundsätzlich die unverzügliche, d.h. regelmäßig innerhalb von zwei Wochen erfolgende Benachrichtigung des Fahrzeughalters von der mit seinem Kraftfahrzeug begangenen Zuwiderhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.10.1978 - VII C 77.74 - BayVGH, Beschluss vom 08.03.2013 - 11 CS 13.187 -).
  • OVG Niedersachsen, 23.08.2013 - 12 LA 156/12

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage als Mittel der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2013 - 2 K 2856/13
    Der Umstand, dass es innerhalb dieses Zeitraums offenbar nicht zu einem weiteren vergleichbaren Vorfall gekommen ist, erlaubt nicht die Annahme, das Führen des Fahrtenbuchs sei funktionslos (geworden) (zum Vergleich etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.08.2013 - 12 LA 156/12 - und vom 23.07.2013 - 12 LA 154/12 - mit 15 bzw. 19 Monaten bei Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.11.2013 - 2 K 2856/13
    Dabei können sich Art und Umfang der Tätigkeit der Behörde, den Fahrzeugführer zu ermitteln, an der Erklärung des betreffenden Fahrzeughalters ausrichten (BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12 und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.11.1999 - 10 S 2436/99 - in VBlBW 2000, 201).
  • OVG Niedersachsen, 14.06.1999 - 12 M 2491/99

    Fahrtenbuch; Verkehrsverstoß; Substantiierte Angabe; Beweis

  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99

    Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1997 - 25 A 4812/96

    Kaufmann; Firmenwagen; Verkehrsverstöße; Halter; Wesentlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1999 - 10 S 2436/99

    Fahrtenbuchauflage - zumutbarer Ermittlungsaufwand der Behörde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1977 - XIII A 603/76
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2006 - 8 A 3429/04

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage; Feststellung des

  • BVerwG, 16.12.1991 - 3 B 108.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • OVG Saarland, 14.04.2000 - 9 V 5/00
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13

    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge eines Halters bei nur

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 8. November 2013 - 2 K 2856/13 - wird zurückgewiesen.
  • VG München, 20.06.2017 - M 23 S 17.1666

    Fahrtenbuchauflage nach Fahrerflucht

    Auf Feststellungen zum Vorsatz kommt es nicht an, da derartige Feststellungen die Ermittlung des Täters voraussetzen und die Fahrtenbuchauflage gerade dazu dienen soll, diese Voraussetzung in künftigen Fällen zu erfüllen (vgl. VG Sigmaringen, B.v. 8.11.2013 - 2 K 2856/13 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Die Dauer des Fahrtenbuchs erscheint damit im untersten Bereich und kann keinesfalls als unverhältnismäßig erscheinen (vgl. zur Rechtmäßigkeit einer Auflagedauer von 18 Monaten bei einem Verkehrsverstoß nach § 142 StGB: VG Sigmaringen B. v. 8.11.2013 - 2 K 2856/13, bestätigt durch VGH B-W, B.v. 14.1.2014 - 10 S 2438/13 - jeweils juris).

  • VG Oldenburg, 25.11.2013 - 7 B 6607/13

    Auswahl; Dauer; Dokumentationspflicht; Ermessen; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage;

    Ist der Adressat einer Fahrtenbuchauflage gleichzeitig Halter mehrerer Fahrzeuge - wie hier die Antragstellerin -, so dürfen diese im Rahmen der ordnungsgemäßen Ermessensausübung der Behörde mit in die Fahrtenbuchauflage einbezogen werden, wenn, etwa aufgrund der Nutzungsgepflogenheiten des Halters, auch mit anderen Fahrzeugen einschlägig Zuwiderhandlungen naheliegen und zu erwarten sind (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 8. November 2013 - 2 K 2856/13 -, juris).
  • VG Gera, 12.07.2017 - 3 E 451/17
    Ist der Adressat einer Fahrtenbuchauflage gleichzeitig Halter mehrerer Fahrzeuge, so dürfen diese im Rahmen der ordnungsgemäßen Ermessensausübung der Behörde mit in die Fahrtenbuchauflage einbezogen werden, wenn, etwa aufgrund der Nutzungsgepflogenheiten des Halters einschlägige Zuwiderhandlungen auch mit anderen Fahrzeugen naheliegen bzw. zu erwarten sind und zu befürchten ist, dass auch bei künftigen Verkehrsverstößen mit seinen übrigen Fahrzeugen die Täter wahrscheinlich ebenfalls nicht zu ermitteln sein werden (vgl. VG Düsseldorf, GB v. 24. November 2015 - 6 K 1140/15 - VG Sigmaringen, Beschl. v. 8. November 2013 - 2 K 2856/13 - jeweils zit. nach Juris).
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